Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Wie sie wissen, können Sie für Ihr Kind / Ihre Kinder kostenlose Lernförderung (Nachhilfe) über Ihr Amt für Soziales und Wohnen oder dem Jobcenter Duisburg beantragen.
Dazu müssen lediglich einige Voraussetzungen erfüllt sein. Für die genauen Informationen bitten wir Sie, sich bei Ihrem Amt für Soziales und Wohnen** oder Ihrem Jobcenter Duisburg*** zu melden.
Seien Sie sicher, dass man sich umgehend um Ihr Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen kümmern wird.
Für nähere Erläuterungen zum Bildungspaket, speziell der Lernförderung, können Sie den Link dazu nutzen, die 6. Auflage der Arbeitshilfe**** aufzurufen und alle Informationen im Detail zu erhalten.
Für alles Weitere stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen Ihre Beratung in der Sache unter Umständen in Rechnung stellen müssen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen.
Ihr Team
von
eDUcation for everyone ....hier kommt jeder voran.
* Wenn die Kosten in Gänze übernommen werden können.
Amt für Soziales und Wohnen
** https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/Bildung_und_Teilhabe.php
https://service.duisburg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/958750/show
Jobcenter Duisburg BuT
*** https://jobcenter-du.de/wp-content/uploads/Anlage-3-jc-Lernfoerderung.pdf
Arbeitshilfe
Bildungs- und Teilhabepaket.
(6. Auflage, Stand: 1. August 2018)
**** https://105.sb.mywebsite-editor.com/app/831938092/1595903#eh-close